Podcastfolge 3 "Geschichte & Politik - Nationalstaat oder Multilateralismus?"

#nationalstaat #multilateralismus #völkerbund #vereintenationen

Kurzbeschreibung: Das Corona-Virus ist vermutlich nur nachhaltig besiegbar, wenn multilaterale Kooperationen für eine ausgewogene Verteilung von Impfdosen auf globaler Ebene sorgen. Wir besprechen in dieser Folge den Begriff „Multilateralismus“ und diskutieren Stärken und Schwächen des Konzepts entlang einer Zeitreise, die uns angefangen beim Deutschen Kaiserreich über das nationalsozialistische Deutschland bis in die heutige Europäische Union führt.

Mehr Material zu Folge 3

Adenauer unterzeichnet NATO-Vertrag 1954

© Bundesarchiv, Bild 183-27146-0001 / Fotograf: o.Ang.

Diskussion über die historische Rede Nikita Chruschtschows auf der UNO-Vollversammlung 1960

© Bundesarchiv, Bild 183-76522-0001 / Fotograf: Werner Krisch

Präsident des EG-Ministerrats, Hans-Dietrich Genscher, im Dialog mit den ASEAN Mitgliedsstaaten 1983

© Bundesarchiv, B 145 Bild-F066049-0032 / Fotograf: Lothar Schaack

Feierlichkeit "10 Jahre Römische Verträge" 1967

© Bundesarchiv, B 145 Bild-F024895-0005 / Fotograf: Engelbert Reineke

Was ist Multilateralismus?

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Die Entstehung und Entwicklung zur Europäischen Union

1947

Marshallplan für ganz Europa

Der Marshallplan war ein historisch bedeutendes Wirtschaftsförderungsprogramm der USA für den Wiederaufbau der Europäischen Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg. Im Zeitraum von 1948 bis 1952 wurden Hilfen im Wert von insgesamt 13,12 Mrd. Dollar (entspricht heute einem Wert von etwa 141,67 Mrd. Dollar) an viele, insbesondere westeuropäische Staaten geleistet. Viele europäische Länder wie Großbritannien, Frankreich, Italien, die Bundesrepublik Deutschland und Österreich nehmen die Wirtschaftshilfe an. Den osteuropäischen Staaten wurde die Hilfe ebenfalls angeboten, doch Stalin untersagte den Staaten der Sowjetunion die Teilnahme.

Die Hilfsleistungen bestanden zu einem großen Teil aus Krediten sowie Lieferung von Rohstoffen, Lebensmitteln und Industriegütern. Das Programm verstand sich als Hilfe zur Selbsthilfe und war an Bedingungen geknüpft, wie dem Abbau von Handelshemmnissen, der Stabilisierung der eigenen Währung oder der zwischenstaatlichen Kooperation.

1947

1949

Entstehung der NATO

Die NATO (engl. North Atlantic Treaty Organization), auch Nordatlantikpakt genannt, war als Sicherheitsschutzschirm der westeuropäischen Länder gegegnüber den Mitgliedsstaaten des Warschauer Paktes gedacht. Es ist ein Verteidigungsbündnis nordamerikanischer und europäischer Staaten weltweit Stabilität und inneren Frieden zu gewährleisten. 1955 tritt die Bundesrepublik Deutschland der NATO bei. Heute zählt die NATO 30 Mitgliedsstaaten.

Truppenstärke der NATO-Mitgliedsstaaten in Europa und der Staaten des Warschauer Paktes 1959Truppenstärke der NATO-Mitgliedsstaaten in Europa und der Staaten des Warschauer Paktes Anfang 1973.

© wikifreund, CC BY-SA 3.0

1949

1957

Römische Verträge

Am 25. März 1957 werden in Rom zwei Verträge unterzeichnet – der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM). Es entsteht also ein gemeinsamer Markt. Dabei verfolgten die unterzeichnenden Staaten u.a. folgende Ziele:

  • Sicherung des sozialen und wirtschaftlichen Fortschritts
  • Beseitigung europäischer Schranken, Abschaffung der Zölle
  • Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbestimmungen
  • gemeinsame Handels-, Landwirtschafts- und Verkehrspolitik
  • Wahrung von Frieden und Freiheit
  • freier Personen-, Dienstleistungs-, Kapital- und Warenverkehr
  • Angleichung innerstaatlicher Rechtsvorschriften
  • innere und äußere finanzielle Stabilität
  • gemeinsame Forschung und Entwicklung
  • gemeinsames Vorgehen, um Leistungen zu verwirklichen
  • einheitliche Sicherheitsnormen
1957

1985

Schengener Abkommen

Am 14.06.1985 unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande das Abkommen von Schengen (einem Ort in Luxemburg an den Grenzen zu Deutschland und Frankreich) über den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Vertragsparteien.

Am 19.06.1990 wurde zur Umsetzung des Schengener Abkommens das Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Abkommens (Schengener Durchführungsübereinkommen – SDÜ) unterzeichnet. Regelungsgegenstand des Abkommens sind Ausgleichsmaßnahmen, die infolge der Abschaffung der Binnengrenzkontrollen einen einheitlichen Raum der Sicherheit und des Rechts gewährleisten sollen. Es handelt sich dabei um

  • die Vereinheitlichung der Vorschriften für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt von Ausländern im „Schengen-Raum“ (einheitliches Schengen-Visum),
  • Asylfragen (Bestimmung des für einen Asylantrag zuständigen Mitgliedstaats),
  • Maßnahmen gegen grenzüberschreitenden Drogenhandel,
  • polizeiliche Zusammenarbeit und
  • Zusammenarbeit der Schengenstaaten im Justizwesen.

Das SDÜ trat am 01.09.1993 in Kraft, die praktische Anwendung seiner Einzelbestimmungen erfolgte jedoch erst nach Schaffung der erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen (z.B. Einrichtung von Datenbanken und der dafür erforderlichen Datenschutzbehörden) – so genannte „Inkraftsetzung“ am 26.03.1995.

Quelle: Auswärtiges Amt

1985

1990

Europäische Wirtschafts- und Währungsunion

Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion wird eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet. Das Hauptziel bestand darin, den bereits umgesetzten Binnenmarkt durch die Einführung einer gemeinsamen Währung zu stärken. Am 01. Januar 19999 wurde der Euro schließlich eingeführt, wenngleich zunächst für elektronische Buchungen. Drei Jahre später folgte am 01. Januar 2020 in Einführung des Euro auch als Bargeld. Diese Währungsunion war die weltweit größte aller Zeiten.

Von Beginn an dabei waren 11 Länder: Belgien, Frankreich, Deutschland, Spanien, Italien, Irland, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland. Griechenland zog zwei Jahre später nach. Heute ist der Euro die Währung in 19 EU-Mitgliedstaaten und somit gesetzliches Zahlungsmittel für mehr als 340 Millionen Bürgerinnen und Bürger und hat sich zu einer der wichtigsten Währungen der Welt entwickelt. Der Euro ist nicht nur einheitliches Zahlungsmittel, sondern auch Ausdruck europäischer Identität.

Quelle: Bundesfinanzministerium

1990

1993

Gründung der Europäischen Union

Der Vertrag über die Europäische Union wird auch als der Vertrag von Maastricht bezeichnet. In dem Vertrag wurde zum einen die Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion und zum anderen die Mitgliedstaaten eine engere Koordinierung in der Außen- und Sicherheitspolitik. Die bisherige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt.

Mit den späteren Verträgen von Amsterdam (1997) und von Nizza (2003) wurde das Vertragswerk der EU erneut überarbeitet, um eine bessere Funktionsweise der Institutionen zu bewirken. 1999 wurde der Euro als standardmäßige Währung eingeführt. Von den 27 EU-Mitgliedsstaaten bilden 19 Staaten eine Eurozone.

Neue Zielbestimmungen für die innere Entwicklung der Europäischen Union und dem Umgang mit den Herausforderungen der Globalisierung wurden im Jahre 2000 mit der Lissabon-Strategie und 2020 mit dem Europapapier vorgenommen.

© Kaneiderdaniel, CC BY-SA 3.0

1993

Grafiken

Arbeitsaufträge

Nenne alle Kapitel des heute beschriebenen Buches und formuliere jeweils passende Überschriften!

Wähle ein Kapitel aus und formuliere stichpunktartig die wesentlichen Aspekte dieser Zeitphase. Recherchiere hierzu noch einmal selbstständig und ergänze unsere Ausführungen.

Diskutiere an einem selbst gewählten Beispiel, wie die Chancen beider Prinzipien (Nationalstaat und Multilateralismus) zukünftig gemeinsam genutzt werden können!

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